Betreuungsentgeld


Mit der Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege des Main-Kinzig-Kreises, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung vom 08.06.2009, ändert sich grundlegend die öffentliche finanzierte Kindertagespflege zum 01.07.2009.

Näheres auch unter 

 https://www.mitkindundkegel.de/cms/de/kinderbetreuung/tagespflege-kinderbetreuung/index_24.html

 

Die Höhe des pauschalierten Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege orientiert sich an der gewählten Betreuungsvariante. Demnach sind z.B. monatlich folgende Kostenbeiträge an das Jugendamt zu entrichten:

Betreuungsvariante 2     20 Std. Wöchentlich =174 € monatlich

Betreuungsvariante 3     25 Std. Wöchentlich =217 € monatlich

Betreuungsvariante 4     30 Std. Wöchentlich =260 € monatlich

 

 

Das Jugendamt übernimmt dann im folgenden die Zahlung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson.

 

 

Die Eingewöhnungszeit ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden.

 

Bei einem Privatvertrag, der in der Regel abgeschlossen wird bei einer Betreuung unter 12 Std. wtl, beträgt der Stundensatz 6€.

Darin ist dann die Verpflegung enthalten.