Kindertagesplege


Kindertagespflege ist nach dem SGB VIII neben der Förderung

von Kindern in Tageseinrichtungen ein gleichrangiges

Leistungsangebot im familiären Raum.

In Hessen hat Kindertagespflege als besonders individuelle,

familienintegrierende Betreuungsform mit relativ flexiblen

Betreuungszeiten in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.

 

Die Betreuungsform ist besonders geeignet für Kinder unter drei Jahren.

Sie unterstützt Eltern dabei, ihre Familien- und Erwerbstätigkeit besser miteinander zu verbinden.

Gleichzeitig ist durch die Betreuung in kleinen Gruppen die Betreuung familiär gestaltet und erleichtert den Kindern so einen ersten Einstieg in eine fremde Betreuungssituation.

 

Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis:

  • Grundqualifizierung
  • 1. Hilfekurs am Kinder
  • Belehrung zum Infektionsschutzgeset
  • Regelmäßige weitere begleitenden Qualifizierungen
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Hausbesuch des Jugendamtes